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Trinkwasserverordnung in Deutschland 

Trinkwasser gilt als eins der wichtigsten und am besten überwachten Lebensmittel in Deutschland. Es wird nicht nur für das Trinken und die Zubereitung von Speisen benötigt, sondern auch für häusliche Anwendungen wie die Körperreinigung oder Wäschewaschen. In Deutschland unterliegt die Qualität des Trinkwassers strengen Anforderungen. Diese Vorgaben werden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt, in der die EU-Trinkwasserrichtlinie von 2020 in nationales Recht umgesetzt wurde.

Zu den grundlegenden Anforderungen zählt nicht nur, dass das Trinkwasser frei von Krankheitserregern und Stoffen in gesundheitsschädlichen Konzentrationen sein muss, sondern auch, dass es als "rein und für den Genuss geeignet" gilt. 

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Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt außerdem die Verpflichtungen der Versorgungsunternehmen und der Gesundheitsämter fest. Sie bestimmt die zu überwachende mikrobiologischen, chemischen und radiologischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasseruntersuchungen. Um die Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, schreibt die Verordnung vor, dass Grenzwerte und Anforderungen an die Wasserqualität an den Zapfstellen im Haushalt eingehalten werden müssen. 

Gemäß den europäischen Vorgaben der EURATOM-Richtlinie 2013/51 werden in Deutschland radioaktive Stoffe im Trinkwasser untersucht und überwacht. Die 3. Änderung der Trinkwasserverordnung hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität hinsichtlich künstlicher und natürlicher radioaktiver Stoffe festgelegt. Diese Bestimmungen umfassen beispielsweise Parameterwerte für Radon, Tritium und die Richtdosis einschließlich der Radon-Folgeprodukte. 

Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser wird im Durchschnitt als äußerst gering angesehen in Deutschland. Dennoch kann das Trinkwasser je nach geologischer Beschaffenheit des Untergrunds erhöhte Gehalte an natürlichen radioaktiven Stoffen aufweisen. Die geltenden Regelungen tragen dazu bei, die Sicherheit des Trinkwassers in Bezug auf diese Gruppe von Stoffen zu erhöhen, da der Gesundheitsschutz oberste Priorität hat und das Vorsorgeprinzip des Strahlenschutzes in diesem Bereich rechtsverbindlich zur Anwendung kommt. 

Änderungen Trinkwasserverordnung 2023

Risikobasierter Ansatz

Um die Trinkwasserhygiene sicherzustellen, wird der sogenannte "risikobasierte Ansatz" verbindlich eingeführt, der eine prozessorientierte Betrachtung des Trinkwassers beinhaltet und damit nicht nur das Endprodukt überwacht. Dieser Ansatz beinhaltet die Bewertung der spezifischen Risiken, die sich unter den gegebenen Bedingungen der Wasserversorgungsanlage negativ auf die Qualität des Trinkwassers auswirken können (Risikoabschätzung). Auf Grundlage dieser Einschätzung werden präventive Maßnahmen in allen Prozessschritten, vom Brunnen bis zum Wasserhahn, gezielt ergriffen. Dieses moderne Überwachungskonzept wird ebenfalls von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen.

Überwachung des Trinkwassers & Informationspflicht für Wasserversorgungsunternehmen

Gemäß den Vorgaben der EU-Trink­wasserrichtlinie wird eine Regelung zur Überwachung des Trinkwassers auf Belastungen mit Chemikalien und auf mikrobielle Verunreinigungen eingeführt oder weitergehend national angepasst. Wasserversorgungsunternehmen werden verpflichtet, Informationen über die Qualität, die Preisgestaltung und den individuellen Verbrauch des örtlichen Trinkwassers bereitzustellen, um die Verbraucher*innen zu informieren. Darüber hinaus müssen sie Informationen zur Wassereinsparung und zur Vermeidung von stagniertem Trinkwasser in den Leitungen bereitstellen.

Niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe

Die Wasserversorger sind verpflichtet, das sogenannte unbehandelte Wasser (Rohwasser) wie bisher auf Pestizidrückstände und Schwermetalle wie Arsen oder Chrom zu überprüfen, wobei letztere nach einer Übergangsfrist noch strengeren Maßstäben unterliegen. Der Grenzwert von Chrom wird von 50 µg/l auf 25 µg/l gesenkt. Auch beim Maßnahmenwert für Legionellen ändert sich etwas. Schon das Erreichen von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) /100 Milliliter führt nun dazu, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Zudem erfolgt in absehbarer Zukunft die Überwachung bestimmter hormonell aktiver Substanzen wie Bisphenol-A und perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) die sowohl in Alltagsgegenständen aber auch in den verschiedensten Industriezweigen zur Anwendung kommen. Alle gesammelten Daten müssen dokumentiert und den Verbraucher*innen als Zusammenfassung mit der Wasserrechnung zur Verfügung gestellt werden, gegebenenfalls über die Vermieter*innen.

Zudem müssen gemäß der EU-Trinkwasserrichtlinie Wasserverluste im Leitungsnetz erfasst und gegebenenfalls reduziert werden. In diesem Bereich gibt es international im Vergleich keine nennenswerten Probleme für Deutschland.

Beseitigung von Bleileitungen und Erfassung von Legionellenbelastung

Im Interesse empfindlicher Bevölkerungsgruppen, insbesondere schwangerer Frauen, Säuglinge und Kleinkinder, sollen die verbleibenden Überreste von Bleirohren, die vor mehr als 50 Jahren in Hausanschlussleitungen oder Trinkwasserinstallationen eingebaut wurden, bis zum Jahr 2026 entfernt werden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Für ausschließlich eigengenutzte Trinkwasserinstallationen sind entsprechende Bestimmungen vorgesehen, die eine Fortführung unter der Bedingung erlauben, dass keine Risikogruppen betroffen sind. Ab 2026 ist geplant das auch Daten zur Legionellenbelastung in Trinkwasserinstallationen zentral beim Umweltbundesamt erfasst und analysiert werden. Dies erweitert die Grundlage für künftige Maßnahmen zur Prävention von durch Legionellen verursachten Erkrankungen.

Europaweites hohes Verbraucherschutzniveau

Die erstmalige Einführung strenger hygienischer Anforderungen an alle Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser durch die EU-Trinkwasserrichtlinie wird in Zukunft sicherstellen, dass sichere Materialien wie beispielsweise in Rohren oder Armaturen europaweit verwendet werden müssen. In Deutschland sind diese Vorschriften bereits seit langem umfassend verankert. Die Bundesregierung hat erfolgreich bei den Verhandlungen in Brüssel darauf gedrängt, diese hohen Anforderungen auf die gesamte EU auszudehnen. Damit werden in Deutschland vertriebene Produkte aus dem EU-Ausland zukünftig den gleichen Schutzstandard erfüllen müssen. 

Bereits seit Jahren wurden in Deutschland zusätzliche Bestimmungen aus der EU-Trinkwasserrichtlinie zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt. Dies umfasst unter anderem die Festlegung von Grenzwerten für Legionellen, Uran und Desinfektionsmittelrückstände wie Chlorit und Chlorat. Neben diesen Maßnahmen sind in der EU-Trinkwasserrichtlinie umfassende neue Regelungen zur Sicherung der Trinkwasserressourcen und zur Gewährleistung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser in der gesamten EU verbindlich festgelegt. Diese Vorschriften wurden nicht in der Trinkwasserverordnung, sondern im Rahmen des Umweltrechts umgesetzt. 

Zu den Maßnahmen gehört auch eine bereits Anfang 2023 erfolgte Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, die Kommunen dazu verpflichtet, Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum als Teil der Daseinsvorsorge einzurichten. 

Für Rückfragen zur Änderung der Trinkwasserverordnung steht das Team von LADR Biofocus gerne zur Verfügung. 

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