Lebensmittelanalytik

Online Ergebnisabfrage • Eigener Laborkurier • Keimidentifizierungen

Wir bieten eine umfangreiche Palette von mikrobiologischen und chemischen Parametern in der Lebensmittelanalytik an, untersuchen alle Lebensmittel und Futtermittel, wie beispielsweise Fleisch, Fisch, Milch oder Trinkwasser.

Leistungsspektrum im Bereich Lebensmittelanalytik

Besonders viel Erfahrung haben wir im Bereich der Mikrobiologie. Wir können Keimzahlen von unterschiedlichsten Bakterien wie Alicyclobacillus spp., Enterobacteriaceae, E. coli, Staphylococcus aureus und Mikroorganismen wie Hefen und Schimmelpilze ermitteln.
Immunologische Toxinnachweise von Staphylokokken-Enterotoxinen oder der Verotoxin-Nachweis (VTEC) sind bei uns Routine, ebenso Serotypisierungen und sensorische Prüfungen von Lebensmitteln.

Pathogene Bakterien im Visier

Zur Keimidentifizierung werden von uns die modernsten Methoden eingesetzt: 16S-rRNA-Gensequenzierung, ITS-Sequenzierung oder MALDI-TOF MS.
In der Molekularbiologie steht die PCR hauptsächlich für den schnellen Nachweis von pathogenen Erregern zur Verfügung, für STEC (EHEC), Salmonellen oder Listeria monocytogenes.

Virusanalytik in Lebensmitteln

Auch die Analytik von Norovirus und Hepatitis A in Lebensmitteln wird von uns durchgeführt. Gerne holen wir Ihre Proben direkt mit unseren Laborkurier ab. Bei regelmäßiger Einsendung ist dies kostenfrei möglich.

Bundesweit operierender Laborkurier

Aktuelles

NGS-Chip
Forschungskooperation | 25.11.2020
Lebensmittel: echt oder unrein – mit High-Tech-Verfahren auf Spurensuche

Das LADR Zentrallabor Dr. Kramer & Kollegen in Geesthacht und die Universität zu Lübeck haben eine Forschungskooperation vereinbart mit dem Ziel, die Reinheit von Gewürzen, Kräutern und Co. zweifelsfrei zu erkennen oder deren Authentizität sicher zu belegen. Unterstützt wird das Projekt durch die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

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Neue Verordnung | 16.11.2020
Neues „LADR informiert – Zoonoseverordnung und Betriebshygiene“

Künftig müssen alle positiv ermittelten Untersuchungsergebnisse auf Listeria monocytogenes bei der Herstellung und Bearbeitung von verzehrfertigen Lebensmitteln und auch bei Umgebungsproben der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Das geht aus der kürzlich aktualisierten Zoonoseverordnung (ZoonoseV) hervor. Mehr erfahren Sie in einer aktuellen Ausgabe von „LADR informiert“ zum Thema Zoonoseverordnung und Betriebshygiene.

Die Publikation kann hier heruntergeladen werden
Download: LADR informiert Nr.2 Bioanalytik-Info

Nicht sinnvolle Untersuchungen von Lebensmitteln und Umgebungsproben auf das neuartige Coronavirus
SARS‐CoV‐2 Diagnostik auf Lebensmitteln unnötig

PCR Nachweise von SARS‐CoV‐2 (dem Erreger von COVID-19) sind unserem Erachten nach nur in Patientenmaterial seriös durchführbar. In Lebensmitteln und Umgebungsproben ist die Analytik nicht zielführend.

Fragen und Antworten des BfR vom 30. März 2020

LADR Pressemitteilung vom 31. März 2020

Kurs in Nürtingen bei bioMérieux Deutschland
Lebensmittelhygiene im Visier

Behandelt wird Eigenkontrolle in der Betriebshygiene, Biofilme, Gesetzliche Grundlagen, Pathogene Keime in Lebensmitteln.

Jetzt für den 1. April 2020 anmelden abgesagt

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