Waschmaschinen

Die Desinfektionsleistung von gewerblichen Waschmaschinen lässt sich mit Stofflappen überprüfen, die mit Enterococcus faecium beimpft wurden.

Im Rahmen der Qualitätssicherung sollte dies alle 6 Monate durchgeführt werden.

 

Gemäß den Empfehlungen der DGHM sollten Geräte mit über 5 kg Füllgewicht mit mindestens 10 Bioindikatoren beprobt werden.

Für kleine Maschinen reichen 5 Bioindikatoren aus.

Bitte beachten Sie beim Anfordern von Testkeimen, dass die Haltbarkeit der Indikatoren begrenzt ist.

 

 

Für die mikrobiologische Prüfung werden die Bioindikatoren in der beladenen Maschine gleichmäßig verteilt.

Anschließend wird ein reguläres Waschprogramm gestartet.

Auch wenn keine klinisch relevanten Sicherheitsstämme eingesetzt werden, empfehlen wir nach der Beprobung einen erneuten Waschlauf ohne Prüfkörper durchzuführen.

 

 

Die Entnahme der Prüfkörper erfolgt mit einer sterilen Pipette.

Dies erfolgt entweder im Rahmen der Eigenkontrolle durch den Einsender selbst.

Auf Wunsch kann dies auch durch einen geschulten Probenehmer des Fachservice Hygiene erfolgen.

 

 

Eine Transportkontrolle (TK) wird ungeöffnet zurückversandt und nicht mitgewaschen.

Sie dient der Feststellung welche Ausgangsbelastung im Teststreifen vorhanden war.

 

 

 

Wird die Wäsche nicht im eigenen Betrieb gewaschen, kann das Reinigungsergebnis einer externen Wäscherei durch direkte Beprobung der trockenen Arbeitskleidung mit RODAC-Platten gemäß DIN 10524 Anhang A kontrolliert werden.