Was tun bei EHEC Verdacht?

Hintergrund

Seit Anfang Mai 2011 kam es in Norddeutschland mit Schwerpunkt von Hamburg und Umgebung zum gehäuften Auftreten von blutigen Durchfällen mit Enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC). Seitdem wurden über 300 schwere Verlaufsfälle mit dem hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) und 15 Todesfälle registriert (Stand 31. Mai 2011).

Typische Reservoire für EHEC-Bakterien sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen, wobei die Erregeraufnahme fäkal-oral über den Kontakt mit kontaminierten Lebensmitteln oder Wasser aber auch durch Schmierinfektionen erfolgen kann. Bis zum Auftreten von Magen-Darm-Symptomen (10-20% der Patienten) vergehen ca. 2-10 Tage und meist eine weitere Woche bis zum möglichen Auftreten eines HUS (5-10% der Patienten). Bei dem Ausbruchstamm handelt es sich anders als bei den meisten sporadisch auftretenden Isolaten um einen E. coli Serotyp O104, der das Shigatoxin 2 aufweist. Gleichzeitig bestehen ausgeprägte Resistenzen gegenüber Cephalosporinen der 3. Generation (ESBL) sowie gegenüber Cotrimoxazol und Tetracyclinen, die aber klinisch meist nicht relevant sind, da Infektionen mit EHEC in der Regel nicht mit Antibiotika sondern nur symptomatisch behandelt werden, um nicht weitere Toxine freizusetzen.

Nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sollten im Jahr der HUS-Epidemie 2011 bis auf weiteres Tomaten, Gurken und Salat insbesondere in Norddeutschland nicht roh verzehrt werden.

Aufgrund der niedrigen Infektionsdosis (ca. 100 Keime) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch möglich.

Hinweise zur Diagnostik

Der Nachweis von EHEC erfolgt durch Anzucht der Erreger aus Stuhlproben auf Spezialnährmedien mit nachfolgender Bestätigung durch Toxinnachweis der Erreger im ELISA oder durch PCR. Mit einem Ergebnis kann in der Regel an dem auf die Einsendung folgenden Werktag gerechnet werden.

Prophylaxe und Hygienemaßnahmen im Erkrankungsfall

Empfehlungen für den häuslichen Bereich im Erkrankungsfall

Empfehlungen für den stationären Bereich

  • Händewaschen / Händedesinfektion sollte unbedingt vor der Zubereitung von Speisen, nach dem Toilettengang, nach Kontakt zu verschmutzten Materialien (z.B. Windeln, verschmutzte Wäsche) und nach der Reinigung der Sanitäranlagen erfolgen.
  • Täglich und nach Verschmutzung Reinigung und ggf. Desinfektion von Handkontaktflächen (Gegenstände / Flächen / Sanitäranlagen). Die Reinigungstücher und Wischbezügen sind danach bei mindestens 65°C zu waschen.
  • Benutztes Geschirr des Erkrankten nicht zwischenlagern sondern sofort in den Geschirrspüler stellen oder möglichst heiß abwaschen. Händewaschen nach Geschirrentsorgung.
  • Benutzte oder verschmutzte Wäsche sollte sofort bei höchstmöglicher Temperatur gewaschen werden.
  • Abfall kann über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
  • Zur Prävention sind wichtig: ausreichendes Garen von Fleisch, Meiden von Rohmilchprodukten und sorgfältiges Waschen von Gemüse.
  • Erkrankte dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen und nicht in Lebensmittelbetrieben arbeiten.
  • Genaue Einhaltung der Regeln zur Händehygiene/ hygienische Händedesinfektion.
  • Stationäre Patienten müssen isoliert werden.

Meldung

Es besteht Labormeldepflicht für den EHEC-Nachweis (§ 7 IfSG) sowie klinische Meldepflicht für das Krankheitsbild des HUS bei Verdacht, Krankheit und Tod (§ 6 IfSG).

EHEC/HUS-Seiten des Robert Koch-Instituts

Meldeformular nach IfSG Infektionsschutz Gesetz

Verbrauchertipps vom BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung)

Handlungshinweise zu EHEC-Infektionen

Lebensmittelanalytik im Labor Dr. Kramer - aktuelle Informationen zu EHEC

DGI-Positionspapier EHEC und Antibiotika (Stand 01.06.2011)

Gemeinsame Erklärung BfR, BVL, RKI vom 10.06.2011