Das LADR Zentrallabor Dr. Kramer & Kollegen in Geesthacht und die Universität zu Lübeck haben eine Forschungskooperation vereinbart mit dem Ziel, die Reinheit von Gewürzen, Kräutern und Co. zweifelsfrei zu erkennen oder deren Authentizität sicher zu belegen. Unterstützt wird das Projekt durch die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).
Aktuelles
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Künftig müssen alle positiv ermittelten Untersuchungsergebnisse auf Listeria monocytogenes bei der Herstellung und Bearbeitung von verzehrfertigen Lebensmitteln und auch bei Umgebungsproben der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Das geht aus der kürzlich aktualisierten Zoonoseverordnung (ZoonoseV) hervor. Mehr erfahren Sie in einer aktuellen Ausgabe von „LADR informiert“ zum Thema Zoonoseverordnung und Betriebshygiene.
Die Publikation kann hier heruntergeladen werden
Download: LADR informiert Nr.2 Bioanalytik-Info

PCR Nachweise von SARS‐CoV‐2 (dem Erreger von COVID-19) sind unserem Erachten nach nur in Patientenmaterial seriös durchführbar. In Lebensmitteln und Umgebungsproben ist die Analytik nicht zielführend.
Behandelt wird Eigenkontrolle in der Betriebshygiene, Biofilme, Gesetzliche Grundlagen, Pathogene Keime in Lebensmitteln.
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